ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Kaiserloft
Dein Tageslichtstudio in Bamberg
Matthias Kaiser
// Fleischstraße 9
96047 Bamberg
Stand 01.04. 2024
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Kaiserloft Tageslichtstudio arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens Kaiserloft Tageslichtstudio bedarf es insoweit nicht.
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Termin- und Preisabsprachen im Rahmen des Mietprozesses sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung von Kaiserloft Tageslichtstudio zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens Kaiserloft Tageslichtstudio bzw. des AG auf Basis des in Schriftform erstellten Kostenvoranschlags, der Buchung über das Online-Buchungstool oder der zuvor fernmündlich übermittelten Kostenschätzung. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
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Die Preisliste von Kaiserloft Tageslichtstudio bzw. die dem Auftrag zugrundeliegende Kostenschätzung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
§ 2 INANSPRUCHNAHME DER RÄUME UND DES KAISERLOFT TAGESLICHTSTUDIOS SOWIE DER EINRICHTUNG
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Generelle Vermietung: Kaiserloft Tageslichtstudio vermietet an den AG die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.
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Nutzungsrecht: Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem AG zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
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Leistungsort und Mängelrüge: Leistungsort für alle von Kaiserloft Tageslichtstudio zu erbringenden Leistungen befinden sich in den Räumlichkeiten in 96047 Bamberg. Der AG hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen Räume und dem Kaiserloft Tageslichtstudio sowie von Mobiliar und Technik zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel nicht unmittelbar bei Beginn des Mietverhältnisses, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.
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Ursprungszustand nach Beendigung der Vertragsdauer: Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des AG aufgeräumt, gereinigt, in den ursprünglichen Zustand versetzt. Dieses ist in der Regel als Kostenpunkt in der Kostenschätzung mit angegeben.
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Parken: Vor dem Kaiserloft Tageslichtstudio befindet sich eine Tiefgarage, welche Parkplätze zur Verfügung stellt. Diese Tiefgarage gehört jedoch nicht zu Kaiserloft Tageslichtstudio und ist somit gebührenpflichtig.
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Anstriche: Die Wände und der Boden wird kostenpflichtig auf seine ursprüngliche Farbe zurück gestrichen, falls der Boden stark verschmutzt ist und ein Säubern nicht möglich ist, oder es keine anderen Absprachen zwischen Kaiserloft Tageslichtstudio und dem AG gibt. Sollten durch die Produktion Gebrauchsspuren entstehen, werden diese dem AG in Rechnung gestellt.
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Tonfestigkeit: Kaiserloft Tageslichtstudio weist darauf hin, dass die Tonfestigkeit nicht wie in einem Tonstudio gegeben ist. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, um Störgeräusche bei Filmaufnahmen mit Ton abzuwenden bzw. zu minimieren, wird für trotzdem auftretende Störungen keine Verantwortung übernommen.
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Equipment: Mit der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erhält der AG die Möglichkeit, bestehendes hausinternes Equipment zu nutzen. Eine Garantie auf die Verfügbarkeit (insb. bei möglichen Parallelproduktionen) und über die Funktionstüchtigkeit des im Kaiserloft Tageslichtstudios vorhandenen Equipments, kann nicht gegeben werden. Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Die von Kaiserloft Tageslichtstudio angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert werden. Dem AG ist es freigestellt eigenes Equipment mitzubringen und auf eigene Gefahr einzusetzen. Hierbei ist vom AG sicherzustellen, dass die Stromanschlüsse von Kaiserloft Tageslichtstudio nicht beschädigt werden.
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Tiere sind im Kaiserloft Tageslichtstudio nicht gestattet.
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Pyrotechnik, Feuer, Wasser, Special Effects sind im Kaiserloft Tageslichtstudio nicht gestattet.
§ 3 INANSPRUCHNAHME VON ARBEITSKRÄFTEN
Studioassistent/in: DerAG hat auf Anfrage die Möglichkeit, eine(n) Studioassistenten/in für die Dauer der Produktionsvorbereitung und der eigentlichen Produktion mit anzumieten. Der/die Assistent/in wird als „helfende Hand“ am Set eingesetzt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit Kaiserloft Tageslichtstudio. Ohne Zustimmung von Kaiserloft Tageslichtstudio dürfen die produktionsbegleitenden Assistenten vom AG nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen bedürfen auch hier ausdrücklicher Vereinbarung. Studiorelevanten Anweisungen (durch die Geschäftsführung von Kaiserloft Tageslichtstudio oder den Assistenten) ist Folge zu leisten.
§ 4 INANSPRUCHNAHME SONSTIGER LEISTUNGEN
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Stromabrechnung: Strom wird nach Verbrauch in kW/h gemäß Preisangabe im Angebot abgerechnet.
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Heizung: Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft Kaiserloft Tageslichtstudio. Besteht der AG außerhalb seiner Produktionszeit oder in Sonderfällen auf stärkere Beheizung, werden die zusätzlichen Kosten gesondert berechnet.
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Internetnutzung/W-LAN: Auf dem Betriebsgelände von Kaiserloft Tageslichtstudio besteht ein WLAN- Zugang. Kaiserloft Tageslichstudio gestattet dem AG als Gefälligkeit, jederzeit widerruflich und unentgeltlich, dieses WLAN als Zugang zum Internet zu nutzen. Ein Recht auf Ausfallsicherheit besteht nicht. Die Funktionsfähigkeit des WLAN kann nicht gewährleistet werden, da der Zugang auch von äußeren Faktoren abhängig ist. Kaiserloft Tageslichtstudio ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des AG ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs. Der Mitnutzer wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch Kaiserloft Tageslichtstudio, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des AG. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf des Endgerät gelangt. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mitnutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der AG stellt Kaiserloft Studio von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den AG und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der AG oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er Kaiserloft Tageslichtstudio auf diesen Umstand hin.
§ 5 HAFTUNG DES AG'S UND VERSICHERUNG
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Zufälliger Untergang: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Übergabe an den AG auf ihn über.
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Schadlosigkeit der Mietsache und Gegenstände: Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung durch ihn stehen.
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Unfallverhütung und Rauchverbot: Der AG ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Des Weiteren ist der AG für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in allen Räumlichkeiten der Kaiserloft Tageslichtstudio verantwortlich.
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Anzeigen von Schäden: Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des AG, sofern dieser den Schaden verursacht hat. Der AG hat von allen, während der Mietzeit auftretenden Schäden, Kaiserloft Tageslichtstudio unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.
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Verlust von Gegenständen: Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von Kaiserloft Tageslichtstudio entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
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Versicherung: Der AG ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag Kaiserloft Tageslichtstudio gegenüber einzustehen hat, ausreichend zu versichern. Insbesondere das Haftungsrisiko gegenüber aller mitwirkenden Personen. Kaiserloft Tageslichtstudio ist der Abschluss entsprechender Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.
§ 6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS KAISERLOFT STUDIO
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Ausfall oder Störung der Mietsache: Kaiserloft Tageslichtstudio übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der AG weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
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Verlust von Gegenständen: Kaiserloft Tageslichtstudio übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen des AG, die sich in den Räumlichkeiten von Kaiserloft Tageslichtstudio befinden. Die Aufsichtspflicht gegenüber diesen Gegenständen liegt allein beim AG.
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Kaiserloft Tageslichtstudio haftet nicht für Unfälle, Personenschäden, Verletzungen des AGs, dessen Mitarbeitern oder Dritter, die sich während, vor oder nach der Mietdauer auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des Kaiserloft Tageslichtstudio in Bamberg ereignen.
§ 7 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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Anzahlung: Bei mehrtägigen Buchungen ist die verbindliche Reservierung der Kaiserloft Tageslichtstudio verknüpft mit einer Anzahlung von 30% der voraussichtlichen Gesamtkosten. Eine entsprechende Anzahlungsrechnung wird auf Anfrage durch Kaiserloft Tageslichtstudio erstellt. Ein abweichendes Vorgehen kann nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung von Kaiserloft Tageslichtstudio definiert werden.
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Rechnungsanerkennung: Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.
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Zahlungen: Alle Zahlungen sind abzugsfrei sofort ab Rechnungsdatum auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen.
§ 8 BEENDIGUNG DES VERTRAGES
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Auflösung Vertragsverhältnis: Kaiserloft Tageslichtstudio ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtung, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AG seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs oder Konkursverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen Kaiserloft Tageslichtstudio zu, wenn der AG die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen von Kaiserloft Tageslichtstudio nicht mehr zu vereinbaren ist. In den beiden letztgenannten Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens Kaiserloft Tageslichtstudio mit angemessener Frist.
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Stornobedingungen: Produktionen können bis zu 72 Stunden vor Beginn storniert und bis zu 48 Stunden vor Beginn umgebucht werden. Wird ein Termin nicht mindestens 72 Stunden vorher abgesagt sind die gesamten Kosten zu erbringen. In beiden Fällen wird sich Kaiserloft Tageslichtstudio bemühen einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden. Bereits beauftragte Fremdleistungen, wie z.B. Catering werden mit bis zu 100% berechnet.
§ 9 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
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Recht der Bundesrepublik Deutschland: Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Kaiserloft Tageslichtstudio und des AG findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bamberg. Soweit der AG nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit das Amtsgericht Bamberg vereinbart.
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Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt